Der Tod des kleinen Nick vor Gericht
Eltern des in der Uni-Kinderklinik verbluteten Kindes fordern als Schadensersatz ein Schmerzensgeld in Höhe von 159 000 Euro.
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Weil an einem Kabel des fünfgliedrigen Venenkatheters die Klemme fehlte, verblutete im November 2001 der dreijährige Nick in der Freiburger Universitäts-Kinderklinik. Heute in einer Woche wird nun im Landgericht die Zivilklage der in Dortmund lebenden Eltern auf Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 159 000 Euro verhandelt. Zwar hat die Staatsanwaltschaft Freiburg Anfang November 2003 das Ermittlungsverfahren gegen zwei Krankenschwestern wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingestellt, ein Verfahren gegen die Uniklinik ist damit aber nicht ausgeschlossen.
Wegen einer Anämie (zu wenige rote Blutkörperchen) waren dem kleinen Nick am 20. September in Freiburg Stammzellen übertragen worden. Am 9. November feierte er mit den Eltern seinen dritten ...