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Der Strafbefehl gilt nicht mehr

Von der Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung bleibt wenig übrig / Verfahren vor dem Amtsgericht St. Blasien eingestellt.  

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ST. BLASIEN. Wegen gefährlicher Körperverletzung war ein 51-Jähriger im Wege des Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Er soll den Wirt eines Lokals gemeinsam mit einem anderen Gast durch den Wurf mit einem Glas verletzt haben. Sein Einspruch gegen den Strafbefehl hatte Erfolg, Richter Martin Hauser stellte das Verfahren ein.

Ende September 2013 kam es gegen 23 Uhr in einer Gastwirtschaft in Todtmoos zu einer Streiterei zwischen dem Angeklagten, einem Bekannten und dem Wirt, in deren Verlauf die beiden Männer den Wirt mit Gläsern beworfen haben sollen. Ein ...

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