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Seit 2013 gibt es den leichter abzurechnenden Rundfunkbeitrag. Foto: dpa
Die Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 war verfassungskonform. Mit diesem Grundsatzurteil sicherte jetzt das Bundesverfassungsgericht die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Nur ein Detail wurde beanstandet: Für eine Zweitwohnung darf kein zweiter Rundfunkbeitrag verlangt werden.
Früher wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk über ...