Der Fluss hat sauber zu sein
EU-Richter erschweren die Vertiefungen von Weser und Elbe – aus Gründen des Wasserschutzes.
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LUXEMBURG. Die Wasserqualität von Flüssen darf nicht verschlechtert werden. Diese Vorgabe der EU-Wasserrahmen-Richtlinie sei verbindliches Recht, betonte nun der Europäische Gerichtshof in einem Streit um die Vertiefung der Weser, der auch Auswirkungen auf die geplante Elbvertiefung hat. Ausnahmen sind jedoch für Projekte von übergeordneter Bedeutung möglich.
Konkret ging es jetzt um die Vertiefung der Weser auf rund 65 Kilometer Länge von der Nordsee bis zu den Häfen in Bremerhaven, Brake und Bremen. Die Umweltschutzorganisation BUND hatte gegen die ...