Der Fahrplan für die neue Kirchengemeinde steht
Auf dem Weg zur neuen Kirchengemeinde Südliche Ortenau ab dem 1. Januar 2026 wurde im Dekanat Lahr eine Gründungsvereinbarung verabschiedet. Sie soll verbindliche Planungsgrundlage für die künftige Arbeit werden. .
Es geht also um eine Art Fahrplan oder Wegweiser, wie der Übergang der bisherigen Kirchengemeinden An der Schutter, Ettenheim, Friesenheim, Kippenheim Maria Frieden und Rust ab dem 1. Januar 2026 in die neue Kirchengemeinde gestaltet werden soll. Eingeflossen sind schon vorliegende Ergebnisse der 15 Themengruppen, die sich unter anderem mit Familienpastoral, Liturgie, Spiritualität, Ehrenamt, Caritas oder Öffentlichkeitsarbeit beschäftigten.
Auf seiner Sitzung Ende September stellte sich der Beschließende Ausschuss hinter die Arbeit der Projektleitung, heißt es in der Pressemitteilung. Nach einer positiv gestimmten Diskussion sei der Entwurf zur Gründungsvereinbarung einstimmig angenommen worden. Der als Gast anwesende künftige leitende Pfarrer der neuen Kirchengemeinde, Nelson Ribeiro, würdigte die viele Arbeit: Das Ergebnis und die vielen Themengruppen zeigten seiner Meinung nach, dass viele Menschen an der künftigen Kirchengemeinde interessiert sind und dadurch sichergestellt sei, dass diese Themen in Zukunft weitergehen werden durch die Menschen, die für diese Themen stehen.
"Wir freuen uns riesig, dass die Gründungsvereinbarung jetzt so, wie sie die Projektleitung erarbeitet hat, tatsächlich auch angenommen wurde und losgeschickt wird", werden die beiden ehrenamtlich Engagierten Martina Hamm und Stefan Allgaier zitiert, "es ist gut, dass dieser Meilenstein beendet ist und wir uns wieder anderem zuwenden können." Als Mitglieder des Beschließenden Ausschusses und Teil der lokalen Projektleitung haben sie seit Jahresbeginn mit an der Gründungsvereinbarung gefeilt.
Im nächsten Schritt wird die Gründungsvereinbarung der Projektgruppe Diözesanstrategie in Freiburg zur Überprüfung des formulierten Profils und dem erzbischöflichen Ordinariat zur Genehmigung des organisatorischen Teils vorgelegt. 2027/2028 werden die Entscheidungen in der neuen Kirchengemeinde dann überprüft und weiterentwickelt.
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