Der erste Prozesstag zur Messerattacke in St. Märgen lässt viele Fragen offen
Warum es zur Messerattacke unter Arbeitskollegen gekommen ist, bleibt in der Auftaktverhandlung unklar. Die Anklage wird aber verschärft: versuchter Totschlag statt schwerer Körperverletzung.
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"Es ist wirklich schwer, das Geschehen ein halbes Jahr später nachzuvollziehen." Dieser Satz des Richters in der Auftaktverhandlung am Amtsgericht Freiburg zeigt: Der Fall des Messerangriffs eines 44-jährigen Belarussen auf einen 38-jährigen polnischen Mitbewohner in St. Märgen ist ...