Der BUND ist bei der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen nicht klagebefugt
Der Verwaltungsgerichtshof sieht keine Klagebefugnis für den Umweltverband bei der Sanierung der Altlasten in Grenzach-Wyhlen. Eine solche Klage gebe die Gesetzeslage nicht her.
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Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) darf gegen die geplante Sanierung der Kesslergrube der BASF nicht klagen. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) im Juli dahingehend geurteilt hat, wurde nun auch die Begründung veröffentlicht. Demnach ...