Der BGH soll entscheiden
Es geht um Klage gegen den bayerischen Landkreis Weilheim-Schongau in der Finanzaffäre Koch.
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GRENZACH-WYHLEN (wic). Die Auswirkungen der so genannten "Finanzaffäre Koch" begleiten die Gemeinde Grenzach-Wyhlen auch im Jahr 2002. Doch zeichnet sich auf der Justizebene eine wichtige Entscheidung ab, denn im Falle der Klage gegen den bayerischen Landkreis Weilheim-Schongau ist jetzt die Ebene des Bundesgerichtshofes (BGH) erreicht. Durch seinen höchstrichterlichen Spruch erwartet man sich Klarheit.
Es geht bei der Klage um 3,5 Millionen Mark (1,79 Millionen Euro) plus Zinsen, die Grenzach-Wyhlen von dem Landkreis Weilheim-Schongau ...