Account/Login

"Der Arzt haftet für die Folgen"

BZ-INTERVIEW: Rechtsanwalt Rudolf Ratzel über Grundregeln, die Patienten im Kunstfehler-Prozess beachten sollten.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Rudolf Ratzel  | Foto: bz
Rudolf Ratzel Foto: bz

Auch Ärzte sind nicht perfekt. Selbst den Besten unterlaufen manchmal Kunstfehler, die teilweise schlimme Folgen für die Patienten haben. Über die Möglichkeiten, rechtlich gegen den Arzt vorzugehen, sprach Christian Rath mit Rechtsanwalt Rudolf Ratzel. Er ist Vorsitzender der AG Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins und Fachanwalt für Medizinrecht in München.

BZ: Herr Ratzel, nehmen wir folgenden fiktiven Fall: Eine ältere Frau bricht sich bei einem Sturz die Hand, sie wird operiert, doch die Hand bleibt steif. Sie hat den Verdacht, dass der Arzt bei der Operation Fehler gemacht hat. Unter welchen Voraussetzungen kann sie vom Arzt Schadensersatz verlangen?
Ratzel: Der Arzt haftet für die Folgen einer ganz oder teilweise fehlgeschlagenen Operation, wenn er nicht sorgfältig gehandelt hat. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel