Den Fröschen kann niemand das Quaken verbieten

Wer sich über Tiere auf dem Nachbargrundstück ärgert, hat vor Gericht schlechte Karten / Anwohner müssen den Weckruf des Hahns im Dorf dulden.  

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Der Frosch steht unter besonderem Schutz des Gesetzgebers.  | Foto: DPA
Der Frosch steht unter besonderem Schutz des Gesetzgebers. Foto: DPA
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Schlagworte: Matthias Nick, Wolfgang Jüngst, Robert Schweizer

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