Zweijährige Bewährungsstrafe für einen 50 Jahre alten Anlageberater aus dem Schwarzwald, der seine Kunden um knapp 425 000 Euro betrogen hat.
FREIBURG/HOCHSCHWARZWALD. Knapp 425 000 Euro aus Anlageverträgen mit 23 Kunden hat ein Anlageberater aus dem Hochschwarzwald von September 1997 bis zu seiner Selbstanzeige im Juli 2002 für eigene Zwecke ausgegeben. Dafür hat ein Schöffengericht des Freiburger Amtsgerichts den geständigen 50-Jährigen auf Antrag der ...