Dem Bauen werden Grenzen gesetzt
Antragsteller setzte sich über die Bestimmungen des Bebauungsplanes hinweg und muss seine Verstöße nun rückgängig machen.
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WEIL AM RHEIN-HALTINGEN (mwi) Mit gewichtigen Problemen hatte sich der Ortschaftsrat in seiner jüngsten Sitzung auseinander zu setzen. Unter anderem ging es um ein Baugesuch, das vom genehmigten Bebauungsplan gleich in drei Punkten abwich.
Der Bauherr hatte eine Dachgaube doppelt so breit gebaut wie genehmigt, Aufschüttungen um einen Meter zu hoch aufgetragen und beabsichtigt außerdem, einen nicht im Baufenster liegenden Bereich ...