Das zweite Urteil
Missbrauchsfall: Knut S. zu acht Jahren Haft ohne Sicherungsverwahrung verurteilt.
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Im zweiten Prozess rund um den Staufener Missbrauchsfall ist in dieser Woche das Urteil gefallen. Zu acht Jahren Gefängnis wurde der Bundeswehrsoldat Knut S. verurteilt, eine anschließende Sicherungsverwahrung ordnete das Gericht nicht an. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten dies gefordert.
Das Urteil des Landgerichts Freiburg gegen Knut S. wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Staatsanwältin Nikola Novak hat Revision gegen die aus ihrer Sicht zu milde Verurteilung des zweiten Angeklagten im Staufener Missbrauchsfall eingelegt. Opferanwältin Katja Ravat will der Revision beitreten. Verteidiger Holger ...