Account/Login

Das zweite Urteil

Der Sonntag Missbrauchsfall: Knut S. zu acht Jahren Haft ohne Sicherungsverwahrung verurteilt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein leerer Aktenordner war während der...ndung ständiger Begleiter von Knut S.   | Foto:  dpa
Ein leerer Aktenordner war während der vier Prozesstage und am Tage der Urteilsverkündung ständiger Begleiter von Knut S. Foto:  dpa

Im zweiten Prozess rund um den Staufener Missbrauchsfall ist in dieser Woche das Urteil gefallen. Zu acht Jahren Gefängnis wurde der Bundeswehrsoldat Knut S. verurteilt, eine anschließende Sicherungsverwahrung ordnete das Gericht nicht an. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten dies gefordert.

Das Urteil des Landgerichts Freiburg gegen Knut S. wird den Bundesgerichtshof beschäftigen. Staatsanwältin Nikola Novak hat Revision gegen die aus ihrer Sicht zu milde Verurteilung des zweiten Angeklagten im Staufener Missbrauchsfall eingelegt. Opferanwältin Katja Ravat will der Revision beitreten. Verteidiger Holger ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel