Standesamt

Das Weiler Standesamt bearbeitet nicht nur Trauungen für Menschen aus mehr als 50 Ländern

In Weil wurden im vergangenen Jahr 115 Ehen geschlossen – fast 30 mehr als im Vorjahr. Und auch sonst hatte das Standesamt wieder alle Hände voll zu tun mit Kirchenaustritten und Vaterschaftsanerkennungen.  

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Die Standesbeamtinnen Kathrin Freude (...4 Kontakt mit Menschen aus 53 Staaten.  | Foto: Stadtverwaltung / Schiessl
Die Standesbeamtinnen Kathrin Freude (links), Sonja Meier und Christine Volkmer, die auf dem Bild fehlt, hatten 2024 Kontakt mit Menschen aus 53 Staaten. Foto: Stadtverwaltung / Schiessl

Die Tatsache, dass in Weil am Rhein mehr als 100 Nationalitäten zuhause sind, sorgt bei den Sachbearbeiterinnen und Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen immer wieder für Überraschungen und so manche Herausforderung. Im vergangenen Jahr sprachen etwa Menschen aus 53 Ländern wegen Eheschließungen bei den Standesbeamtinnen vor. Neben vielen europäischen Heimatländern waren auch Personen aus Thailand, Mexiko, der Dominikanischen Republik, Nigeria, Venezuela und den USA darunter.

Namensrechte und Gesetze zur Eheschließung sind in jedem Land verschieden

"Das macht die Tätigkeit zum einen sehr interessant, zum anderen aber auch oft herausfordernd. Die Gesetze bezüglich einer Eheschließung oder des Namensrechts sind in allen Ländern verschieden", erklärt Kathrin Freude, die mit Sonja Meier und Christine Volkmer als Standesbeamtin im Weiler Rathaus tätig ist laut der Mitteilung der Stadtverwaltung. Hinzu kommen die fremde Sprache und speziellen kulturellen Eigenheiten.

Und so, macht Freude deutlich, könne die Durchführung des Eheschließungsverfahrens sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Oft ist die Zusammenarbeit mit der Botschaft des jeweiligen Landes erforderlich, und es werden Dolmetscher benötigt, die von den Beteiligten selbst gestellt werden müssen. "Wir hatten im vergangenen Jahr einige Eheschließungsverfahren, die etwa drei bis fünf Jahre in Anspruch genommen haben. Die unterschiedlichen Bedingungen der jeweiligen Länder führen oft zu langen Wartezeiten für die betroffenen Paare", erklärt Freude.

Oft ist ein Dolmetscher nötig, um die Dokumente zu übersetzen

Ein Beispiel sei, dass Scheidungen im Ausland erst in Deutschland anerkannt werden müssten. "Diese Verfahren sind oftmals beim Oberlandesgericht durchzuführen. An dieser Stelle benötigen wir die Geduld und Mitarbeit der heiratswilligen Paare", so Freude. Dasselbe gelte im Übrigen auch, wenn ausländische Staatsangehörige in Deutschland geschieden werden. "Dann muss auch diese Scheidung im Heimatland anerkannt werden", weiß Freude.

Klar ist: Ohne Originaldokumente und gültige Pässe können keine Beurkundungen erfolgen. Und so kommt es hin und wieder vor, dass eine Eheschließung in absehbarer Zeit nicht möglich ist. "Wir wissen, dass es für die Betroffenen manchmal nicht so einfach ist, entsprechende Dokumente und Pässe aus dem Heimatland zu beschaffen", erklärt Freude, die den Bürgerinnen und Bürger empfiehlt, bei Auslandsbeteiligung frühzeitig eine Beratung beim Standesamt zu vereinbaren. "An dieser Stelle sind die Infos aus dem Internet oft nicht ausreichend."

Zuständig auch für Eheschließung von Weilern im Ausland

115 Eheschließungen gab es im Jahr 2024, während es 2023 noch 86 waren. Der beliebteste Monat war der Juli, aber auch im Dezember fanden immerhin noch neun Hochzeiten statt. Weitere 31 Eheschließungen kamen in Weil am Rhein zusätzlich zur Anmeldung, die dann an einem anderen Ort, beispielsweise im Urlaub, stattfanden.

Zusätzlich wurden 15 Ehefähigkeitszeugnisse von den Standesbeamtinnen ausgestellt. "Diese werden von deutschen Staatsangehörigen benötigt, wenn die Eheschließung im Ausland stattfinden soll", weiß Freude. Die Standesbeamtinnen sind auch zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen. 225 Fälle beurkundeten sie 2024 (2023: 185).

Die Beurkundung von Geburten wird größtenteils in Lörrach durchgeführt. Schließlich gibt es dort im Gegensatz zu Weil am Rhein eine Geburtsklinik. 44 Vaterschaftsanerkennungen wurden 2024 beim Standesamt Weil am Rhein vorgenommen. Diese werden erforderlich, wenn ein Kind geboren wurde und die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind. "Dies ist schon vor Geburt möglich und auch sehr zu empfehlen. In diesem Zusammenhang können dann auch Namenserklärungen für das Kind abgegeben werden", rät Freude.

Oft sind die Botschaften die richtigen Anlaufstellen

54 Namenserklärungen wurden 2024 bearbeitet. Diese werden beispielsweise auch nach einer Eheschließung im Ausland erforderlich. "Es gibt Länder, etwa Italien oder Frankreich, in denen keine Ehenamen möglich sind. Sofern Paare dies nach der Hochzeit im Ausland trotzdem wünschen, wird eine Beratung beim Standesamt des Wohnsitzes empfohlen. Danach kann entschieden werden, ob eine Namenserklärung durch beide Ehegatten erforderlich oder möglich ist", hält Freude fest.

Deutsche Staatsangehörige, die beispielsweise in der Schweiz oder Frankreich leben, müssen sich für alle Personenstandsangelegenheiten an die jeweilige Deutsche Botschaft im Ausland wenden. Auch da sind Wartezeiten einzukalkulieren, wissen die Standesbeamtinnen aus Erfahrung.

In vielen Fällen ist Geduld von Nöten

Die Weiler Standesbeamtinnen empfehlen generell, für alle Personenstandsangelegenheiten immer telefonische Infos beim Standesamt einzuholen oder persönlich, am besten nach Terminvereinbarung, vorzusprechen. "So können unangenehme Situationen, Fehlinformationen und gar die falsche Beschaffung von Dokumenten vermieden werden", wird Freude zitiert.

Standesamt im Jahresvergleich
  • Eheschließungen 115 (2024) / 86 (2023) / 93 (2022)
  • Geburten 6 / 22 / 19
  • Sterbefälle 225 / 185 / 182
  • Ermächtigungen Eheschließungen 31 / 30 / 38
  • Kirchenaustritte 281 / 332 / 277
  • Ehefähigkeitszeugnisse 15 / 13 / 12
  • Vaterschaftsanerkennungen 44 / 43 / 35
  • Namenserklärungen 54 / 64 / 63
Schlagworte: Christine Volkmer, Sonja Meier, Kathrin Freude
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