VW-Gesetz
Das Vetorecht bleibt
Der Europäische Gerichtshof lehnte die Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz ab.
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LUXEMBURG. Deutschland muss das VW-Gesetz nicht erneut ändern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg jetzt entschieden. Eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wurde abgewiesen. Das Land Niedersachsen hat dank seiner 20-prozentigen Beteiligung an VW weiter ein Vetorecht bei grundlegenden Unternehmensfragen.
Das VW-Gesetz entstand, als das Unternehmen 1960 privatisiert wurde. Damals behielten der Bund und das Land je 20 Prozent der Aktien, die mit Sonderstimmrechten versehen wurden. So sollten die Arbeitnehmer ...