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Das Aufstellen eines Wasch- und Trockenautomaten in der Wohnung zählt zum üblichen Gebrauch der Mietsache (LG Detmold, Urteil vom 18.3.1988, 10 S 276/97; LG Hamburg, Urteil vom 5.2.1988, 11 S 188/89). Der Mieter bedarf deshalb ...