Das Opfer widerspricht sich sehr
25-Jähriger wird vom Amtsgericht des Vorwurfs der sexuellen Nötigung freigesprochen, aber wegen Körperverletzung verurteilt.
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RHEINFELDEN. Vom Vorwurf der sexuellen Nötigung wurde ein 25-jähriger Industriemechaniker am Amtsgericht in Lörrach freigesprochen. Wegen der sehr widersprüchlichen Aussage des angeblichen Opfers ließ sich die Tat nicht nachweisen. Allerdings verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen einer Körperverletzung in einem anderen Fall zu 2000 Euro Geldstrafe.
Der schwerwiegendste Vorwurf, der dem Angeklagten gemacht wurde, lautete auf sexuelle Nötigung und wird laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr sanktioniert. Er habe, so der Vorwurf, am Karfreitag 2010 um vier Uhr morgens bei ...