Das neue Staatsbürgerschaftsrecht soll es Ausländern erleichtern, Deutsche zu werden. Auf die zuständigen Behörden hatte es bereits vor Inkrafttreten Auswirkungen. Was sich verändert – und was nicht.
Seit dem 27. Juni gilt das neue Staatsbürgerschaftsrecht, das es Ausländern erleichtern soll, Deutsche zu werden. "So groß sind die Änderungen nicht", schränkt Andreas Uebler, der Dezernent für Ordnungsangelegenheiten im Landratsamt Emmendingen ist, aber ein. Auch Amtsleiter Ben Berger und Sachbearbeiterin Kerstin Reinelt haben an den ersten Tagen keine großen Unterschiede in der Einbürgerungsbehörde festgestellt.
Die Bundesregierung hat die Reform auch mit der niedrigen Einbürgerungsrate begründet, die bei 1,1 Prozent liegt, in der EU aber bei 2,0 Prozent. Das hat zur Folge, dass zwölf Millionen Ausländer mit weniger Rechten in Deutschland leben, ohne die Perspektive, dass sich an dieser Größenordnung etwas ändert. 5,3 Millionen von ihnen lebten ...