Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Das Namensschild auf der Uniform von Polizisten darf bleiben
Polizisten können verpflichtet werden, im Dienst ein Namensschild zu tragen. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zwei Polizisten aus Brandenburg hatten dagegen geklagt.
Fr, 27. Sep 2019, 11:27 Uhr
Deutschland
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In Brandenburg besteht die Kennzeichnungspflicht seit 2013. Wenn ein Polizist Uniform trägt, muss er ein Namensschild anstecken. Bei ...