Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Das Namensschild auf der Uniform von Polizisten darf bleiben

Polizisten können verpflichtet werden, im Dienst ein Namensschild zu tragen. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Zwei Polizisten aus Brandenburg hatten dagegen geklagt.  

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Ein Beamter der Bereitschaftspolizei R...us einer fünfstelligen Nummer besteht.  | Foto: Arne Dedert (dpa)
Ein Beamter der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz trägt bei einem Einsatz in Mainz die neue Kennzeichnung an der Uniform, die aus einer fünfstelligen Nummer besteht. Foto: Arne Dedert (dpa)
Erforderlich ist aber eine gesetzliche Regelung im jeweiligen Bundesland. Die meisten Länder mit Kennzeichnungspflicht müssen deshalb nachbessern.
In Brandenburg besteht die Kennzeichnungspflicht seit 2013. Wenn ein Polizist Uniform trägt, muss er ein Namensschild anstecken. Bei ...

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