Das Leben des Menschen ist zum zentralen Schutzobjekt geworden

BZ-Serie zum Grundgesetz: Das Grundgesetz sichert das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und auf Freiheit.  

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Recht auf Leben, Recht auf Freiheit
Artikel 2 (2) des Grundgesetzes: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Das menschliche Leben stellt ...

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Schlagworte: Heinrich Roth

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