Das Gericht glaubte ihm nicht
32-jähriger Fachmann für Gewächshaustechnik zu Bewährungsstrafe verurteilt / Prozess um Handel mit Betäubungsmitteln.
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ORTENAU. Hatte ein Fachmann für Gewächshaustechnik, der einem experimentierfreudigen Pflanzenliebhaber eine professionelle Indoor-Anlage installierte, die Absicht, mit Marihuana zu handeln? Das war die zentrale Frage bei einem Prozess wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln. Während sich der 32-Jährige und ein Aushilfsmitarbeiter unschuldig zeigten, waren Staatsanwaltschaft und das Schöffengericht anderer Meinung.
Der Spezialist für Gewächshaustechnik wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und einer Geldauflage von 3000 Euro verurteilt, der Mitarbeiter zu vier Monaten Bewährung und einer Geldauflage von 1500 Euro. Die beiden ...