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Recht

Das Cannabisgesetz sorgt für neue Freiheiten – und Unklarheiten bei Behörden

BZ-Abo Seit 1. April darf in Deutschland gekifft werden – unter Einschränkungen. Was verboten bleibt, regelt ein neues Gesetz. Polizei, Gerichte und Behörden betreten Neuland – und das Innenministerium übt Kritik.  

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Seit dem 1. April ist es erlaubt, 25 Gramm Cannabis bei sich zu führen.  | Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
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Seit dem 1. April ist es erlaubt, 25 Gramm Cannabis bei sich zu führen. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Erst mal einen bauen. Und dann durchschnaufen. Ist ja grad viel los im Laden. "Angefangen hat das ab dem 22. März, nachdem der Bundesrat das Cannabisgesetz auf den Weg gebracht hat", sagt Tobias Pietsch, Inhaber des Ladens Hanfnah unweit des Freiburger Schwabentors, und zieht an der Tüte. Seit dem 1. April, als die Teil-Legalisierung des Cannabiskonsums dann in Kraft getreten ist und im Laden mehr als 100 Menschen dies entsprechend feierten, brummt es richtig. Erde, Dünger, Beleuchtungen, Töpfe ...

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