Account/Login

Karlsruhe

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Asylbewerberleistungsgesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Asylbewerber blickt durch den Auße...inrichtung des Landes für Flüchtlinge.  | Foto: dpa
Ein Asylbewerber blickt durch den Außenzaun einer Aufnahmeeinrichtung des Landes für Flüchtlinge. Foto: dpa
Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte keine Lust, sich das anzuhören. Die zuständige Ministerin war nicht zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gekommen. Sie hat wohl geahnt, dass das Bundesverfassungsgericht die Sozialleistungen für Flüchtlinge als "evident unzureichend" beanstanden wird. Doch nun muss sie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nachbessern, denn Karlsruhe hat das Gesetz in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel