Dämmen an der Grundstücksgrenze
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beschäftigt Stadtverwaltung und Gemeinderat / Kauf oder Nutzungsrecht / Wie teuer?.
Sylvia Timm
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WALDKIRCH. Unter dem sperrigen Titel "Richtlinien für die Genehmigung zur Überlassung öffentlicher Verkehrsflächen" versteckte sich in der jüngsten Gemeinderatssitzung ein Thema, was sehr viele Hausbesitzer betreffen könnte. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verlangt den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung und/oder das Ergreifen anderer klimaschonender Maßnahmen. Dazu zählt auch die Wärmedämmung an Gebäuden. Aber wie soll die außen angebracht werden, wenn die Häuser direkt auf der Grundstücksgrenze enden?
Eine erste Anfrage liegt der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat jetzt vor. In der Hebelstraße will eine Genossenschaft mehrere Gebäude mit einer 17 Zentimeter dicken Außendämmung versehen. Neben den Häusern befindet sich ein Gehweg. Der war ursprünglich 1,80 bis 2,15 Meter breit, ...