Erstes Urteil

"Cum-Ex"-Geschäfte sind eine Straftat

Über Jahre hinweg hatten "Cum-Ex"-Akteure beteuert, nur listig eine Gesetzeslücke ausgenutzt zu haben – oder tun das immer noch. Doch dem ist nicht so.  

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Bei „Cum-Ex“ ging es um Ge...htag von börsennotierten Unternehmen.   | Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)
Bei „Cum-Ex“ ging es um Geschäfte rund um den Dividendenstichtag von börsennotierten Unternehmen. Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)
"Cum-Ex" ist strafbar. In Tagen, an denen der Ausnahmezustand fast zur Normalität geworden ist, klingt das fast banal. Doch dieses Urteil des Bonner Landgerichts, mit dem der bundesweit erste Strafprozess um die umstrittenen Aktiendeals zu Ende geht, ist noch von keinem Gericht ausgesprochen worden. Über Jahre hinweg hatten "Cum-Ex"-Akteure beteuert, nur listig ...

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Schlagworte: Anne Brorhilker, Roland Zickler

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