Kommentar
Cum-Ex-Finanzgeschäfte: Organisierte Ausplünderung der Staatskasse
Cum-Ex-Geschäfte mit Steuerrückerstattungen waren Straftaten, hat der Bundesgerichtshof nun geurteilt. Erschreckend, dass es dieser Feststellung bedarf. Moral gilt auf den Finanzmärkten nichts.
Mi, 28. Jul 2021, 21:50 Uhr
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