BGH-Urteil
Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung
Cum-Ex-Aktiengeschäfte mit Milliardenschäden für den deutschen Fiskus sind als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar. Die komplette Aufarbeitung des Skandals dürfte noch lange dauern.
dpa
Mi, 28. Jul 2021, 12:31 Uhr
Wirtschaft
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