Baden-Württemberg

Corona-Testpflicht an Schulen mit gefährdeten Kindern bleibt bestehen

Ursprünglich wollte Baden-Württemberg für alle Schüler die Corona-Testpflicht mit Beginn der Osterferien aufheben. Für besonders gefährdete Schüler bleibt sie jetzt bis zu den Sommerferien bestehen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Corona-Schnelltest liegt in einer Schule auf einem Tisch.  | Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Ein Corona-Schnelltest liegt in einer Schule auf einem Tisch. Foto: Sebastian Gollnow (dpa)
Einige Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg müssen sich auch nach den Osterferien auf das Coronavirus testen lassen. An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperlich-motorische Entwicklung sollen die Tests bis zu den Sommerferien fortgesetzt werden, teilte das Kultusministerium am Mittwoch mit. Viele Schülerinnen und Schüler in diesen Einrichtungen hätten ein erhöhtes Risiko, bei einer Infektion mit dem Coronavirus schwer zu erkranken.

Zweimal pro Woche werden die Schüler getestet

Die Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeiter müssen sich nach Angaben des Kultusministeriums zweimal in der Woche testen. Um die Tests durchführen zu können, stelle die Landesregierung etwa 300 000 Euro zur Verfügung. "Sollte aufgrund der fachlichen Bewertung auf eine Testung in den Einrichtungen verzichtet werden können, werden die Schulen darüber informiert", teilte das Ministerium mit.

Das Land Baden-Württemberg hatte vor wenigen Wochen beschlossen, die Testpflicht ursprünglich für alle Schülerinnen und Schüler mit Beginn der Osterferien aufzuheben.

Mehr zum Thema:
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Weitere Artikel