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Pfarrgemeinderatswahlen.
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Nur noch bis 50 Personen
Die Stadt Mahlberg untersagt durch eine Allgemeinverfügung öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern. Die Regelung tritt ab Freitag, 20. März, in Kraft. Weiter empfiehlt die Stadtverwaltung auf private Veranstaltungen ...