Gerichtsentscheid: Ein Ex-Mörder kann verlangen, dass das Spiegel-Archiv bereinigt wird.
Verurteilte Straftäter können nach "Zeitablauf" eine Korrektur von Pressearchiven verlangen. Ihr Name muss dann zum Beispiel geschwärzt werden, um ihre Resozialisierung nicht zu gefährden. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht und korrigierte damit den Bundesgerichtshof ...