"Leichte Sprache"

Ab 2018 müssen Bescheide einfach verständlich sein

Mit Behördensprache können viele Bürger oft wenig anfangen. Geistig Behinderte oder Demenzkranke blicken dann schon längst nicht mehr durch. Deswegen gibt es ab 2018 für Behörden eine Pflicht zu "Leichter Sprache".  

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Mit diesem Prüfsiegel werden Texte in leichter Sprache gekennzeichnet.   | Foto: dpa
Mit diesem Prüfsiegel werden Texte in leichter Sprache gekennzeichnet. Foto: dpa
Diese betrifft auch vermeintlich einfache Wörter wie etwa "Rente". Für viele Menschen ist selbst dieser eigentlich allgegenwärtige Begriff schwer verständlich. Für sie hat die Deutsche Rentenversicherung ein eigenes Internetangebot. In sogenannter Leichter Sprache wird dort erklärt: "Menschen werden alt. Sie müssen dann nicht mehr zur Arbeit kommen. Man sagt auch: Sie gehen dann in Rente."

Die Pflicht kommt aus dem Behindertengleichstellungsgesetz

Die Rentenversicherung macht hier vor, was ab 2018 nach einer jüngst in Kraft getretenen Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes für Bundesbehörden Pflicht ist. Dann müssen sie ihre Bescheide in "Leichter Sprache" herausgeben. Ein Netzwerk von Institutionen kümmert sich seit Jahren darum, dass diese verständlichere Sprache bei Ämtern und Unternehmen in den Alltag einzieht.

"Unsere Auftraggeber können ihre Inhalte häufig nicht einmal selbst in einfachen Worten zusammenfassen", sagt Kristina Wehner vom Augsburger Zentrum für Leichte Sprache der Caritas. Dies zeigt nach Ansicht der Übersetzerin, dass die "Leichte Sprache" nicht nur für Menschen mit Leseschwäche notwendig sei.

Primär richtet sich die leicht verständliche Sprache an Lernbehinderte, geistig Behinderte, Demenzkranke oder Ausländer, die wenig Deutsch können. Immer mehr Ämter und Unternehmen denken bei Broschüren und Netzveröffentlichungen um, vermeiden Bandwurmsätze und verschachtelte Texte. "Nur wenn man alles versteht, kann man überall mitmachen", betont die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele.

In Augsburg werden von einem Team, das aus Sozialpädagogen und Behinderten besteht, Texte übersetzt. "Unsere Mitarbeiter entscheiden darüber, was in den Texten für sie verständlich ist und was nicht", erklärt Wehner das Prinzip. "Sie sind sozusagen Prüfer und Zielgruppe in einem."

Kurze Sätze und keine Fach- und Fremdwörter

Das Netzwerk Leichte Sprache in Münster hat sogar einen eigenen Regelkatalog aufgestellt. Demnach sind Fach- und Fremdwörter sowie Abkürzungen tabu, und es sollen nur kurze Sätze verwendet werden. Außerdem gilt die Faustformel: "Nur eine Aussage pro Satz!" Durch Bebilderung und große Schrift soll das Verständnis weiter verbessert werden. Wenn ein Text solche Vorgaben erfüllt, bekommt er ein eigenes Siegel.

Die Schulung weiterer Experten ist nach Ansicht von Dozentin Wehner dringend nötig. "Leider tun sich noch zu viele Bürgerbüros in kleineren Städten und ganz besonders Unternehmen auf ihren Internetseiten mit leicht verständlicher Sprache schwer", betont sie. Auch ihre Textprüferin Tanja Greisel hofft, dass sie künftig nicht mehr so häufig über schwer verständliche Sprache stolpern muss: "Ich möchte viel mehr verstehen, was in der Welt da draußen los ist."

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