240 bis 480 Euro pro Jahr – je nach Länge des Autos: Diese Parkgebühren für Anwohner hatte Freiburg 2021 erlassen. Die Satzung ist nun nichtig, so das Bundesverwaltungsgericht.
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Das kam für die Stadtverwaltung ziemlich unerwartet: Erst verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ungewöhnlich lang, dann lag das Urteil ungewöhnlich schnell noch am selben Abend vor (Aktenzeichen: BVerwG 9 CN 2.22). Darin erklärt das Gericht die städtische Gebührensatzung fürs Anwohnerparken für unwirksam.
Update: Parkausweise für Anwohner kosten in Freiburg ab sofort wieder ...