Bundesverfassungsgericht beanstandet Stiftungsförderung nach AfD-Klage
Der Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung hat die Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
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Der Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von der staatlichen Förderung hat die Partei 2019 in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das gab das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch bekannt. Der Grund dafür ist, dass ...