Druckfehler
Bundestagswahl am 23. Februar: Gemeinde Hohberg weist auf Druckfehler in den Wahlbenachrichtigungen hin
Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl verschickt. Die Gemeinde Hohberg teilt mit, dass die Schreiben einen Druckfehler aufweisen.
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Demnach heiße es im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigung: "Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr, einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen." Korrekt muss es laut Gemeinde heißen, dass die Wahlscheine bis spätestens Samstag, 22. Februar 2025, 12 Uhr beantragt werden können.
Nach Rücksprache mit der Landeswahlleitung sei die Wahlbenachrichtigung trotz des Druckfehlers gültig, so die Gemeinde. Sie verweist auf die korrekten Fristen für die Beantragung von Wahlscheinen beziehungsweise Briefwahlunterlagen: Wahlscheine können bis Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, im Bürgerbüro, Freiburger Straße 32, mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass er keinen Wahlschein bekommen oder ihn verloren hat, kann ihm bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, ein neuer erteilt werden. Sollte eine Person plötzlich und nachweislich so krank werden, dass sie den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, könne der Antrag bis Sonntag, 23. Februar, 15 Uhr, gestellt werden. Betroffene werden in diesen Fällen gebeten, sich vorab unter Telefon 07808/8814 im Wahlamt zu melden.
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