Autos

Bundestag verabschiedet Gesetz für automatisiertes Fahren

Computer am Steuer: Das automatisierte Fahren wirft viele rechtliche Fragen auf. Die soll ein neues Gesetz beantworten, das nun verabschiedet wurde. Aber daran gibt es Kritik.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Surfen während der Fahrt – doch wer haftet, wenn es knallt?   | Foto: Volvo
Surfen während der Fahrt – doch wer haftet, wenn es knallt? Foto: Volvo
E-Mails schreiben, Zeitung lesen, Filme gucken – bei der Autofahrt. Künftig soll sich der Computer um das Schalten, Lenken, Bremsen und Beschleunigen kümmern. Doch das automatisierte Fahren wirft viele rechtliche Fragen auf. Die soll ein neues Gesetz beantworten, aber daran gibt es Kritik.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht vom "modernsten Straßenverkehrsrecht der Welt", von einer Revolution in der Mobilität. Er hofft auf weniger Unfälle, weniger Staus und sicheres Fahren bis ins hohe Alter. Tatsächlich ist Deutschland das erste Land der Welt, das das automatisierte Fahren ohne Sondergenehmigung zulässt. Doch wer übernimmt die Verantwortung, wenn das elektronische System einen Fehler macht? Für den Gesetzgeber ist klar: Wenn der Computer fährt, haftet am Schluss der Hersteller. Doch der Fahrer ist nicht von jeglicher Pflicht befreit. Er muss "wahrnehmungsbereit sein", heißt es im Gesetz. Das bedeutet, er darf die Hände vom Lenkrad nehmen, muss nicht auf die Straße schauen und darf anderen Tätigkeiten nachgehen. Aber der Fahrer muss jederzeit bereit sein, einzugreifen und wieder die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen. Die Systeme müssen sich also leicht abschalten lassen.

Das Gesetz ist am Donnerstag verabschiedet worden, 2019 soll es einer Revision unterzogen werden. Laut Verbraucherschützern ist es nach der ersten Vorlage verbessert worden, aber es gibt weiterhin viel Kritik daran. In ihren Augen könnten sich die Hersteller nach wie vor aus der Verantwortung stehlen, wenn es um die Bedienung des Autopiloten geht. "Die Fahrer müssen in der Betriebsanleitung genau nachlesen, wann das System eingesetzt werden darf und was sie während der automatisierten Fahrt machen dürfen oder was sie lassen müssen", sagt Marion Jungbluth, Mobilitätsexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Letztlich bleibe die Hauptverantwortung am Autofahrer hängen.

Weitere Fragen: Wie viel Zeit bekommt der Fahrer, um im Notfall die Kontrolle zu übernehmen? Kann der Computer rechtzeitig reagieren, wenn im Ferienverkehr hinter der Kurve das Stauende wartet? Was passiert im Wohnviertel? Das Kind, das auf der Straße auftaucht, weil es seinem Ball hinterherspringt, ist das Horrorszenario für jeden Autofahrer. Regelungen für den Ernstfall fehlen im Gesetz.

Das vernetzte Auto braucht viele Daten, etwa, um Unfälle zu klären. Ähnlich wie die Blackbox im Flugzeug werden elektronische Speicher verpflichtend. Das Gesetz schreibt vor, dass die Daten für sechs Monate im Auto gespeichert werden. Jungbluth spricht von einer "anlasslosen Vorratsdatenspeicherung", die Grünen vom "gläsernen Autofahrer". Es könnten Bewegungsprofile erstellt werden. Rechtsexperten warnen auch vor Sabotage durch Hackerangriffe und vor Datendiebstahl. Haftungsvorgaben für die Hersteller fehlen auch hier.
Schlagworte: Marion Jungbluth, Alexander Dobrindt
PDF-Version herunterladen Fehler melden

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare

Weitere Artikel