Bundessozialgericht: Oma gilt nicht als "geeignete Tagespflegeperson"
Ein kleiner Junge fällt in Obhut seiner Oma in einen Pool – und ist danach schwerbehindert. Die Großmutter hat nun keinen Anspruch auf Versicherungsschutz von der gesetzlichen Unfallkasse.
dpa
Di, 19. Jun 2018, 19:11 Uhr
Liebe & Familie
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen