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Bundesrichter mahnen sicheres WLAN an

Private Internetnutzer müssen ihre WLAN-Netze ausreichend sichern. Sie können sonst abgemahnt werden, wenn Fremde ihren ungesicherten drahtlosen Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen.  

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Wer drahtlos surft, sollte sein Netzwerk sichern.  | Foto: ddp
Wer drahtlos surft, sollte sein Netzwerk sichern. Foto: ddp

Private Internetnutzer müssen ihre WLAN-Netze ausreichend sichern. Sie können sonst abgemahnt werden, wenn Fremde ihren ungesicherten drahtlosen Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen. Schadenersatz müssen sie in solchen Fällen aber zunächst keinen bezahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Das Grundsatzurteil ist von großer Bedeutung für die Musik- und Filmbranche, schränkt aber auch die Aktivitäten von Abmahnanwälten ein. (AZ: I ZR 121/08)

Clevere kennen den Trick: Der Nachbar geht nicht per Kabel ins Internet, sondern über Funk per WLAN. Ist diese Verbindung nicht durch ein gesondertes Passwort gesichert, kann sich jeder darüber mit dem Internet verbinden und Musik, Filme oder Klingeltöne laden. ...

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