Entscheidung
Bundesarbeitsgericht kippt das Prinzip der Tarifeinheit
Das Bundesarbeitsgericht hat das geltende Prinzip "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" aufgegeben. Künftig können im gleichen Unternehmen mehrere Tarifverträge mit verschiedenen Gewerkschaften nebeneinander gelten.
Do, 24. Jun 2010, 0:01 Uhr
Wirtschaft
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