Es gibt neue Regelungen für Saisonware, Abschreibungen, Investitionen – und verdorbenes Bier: Fast täglich ergänzt der Staat seine Corona-Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
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Fast täglich ergänzt der Staat seine Corona-Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. So wurde am Freitag laut bayerischem Wirtschaftsministerium beschlossen, Brauereien die Kosten für Bier zu ersetzen, das wegen der Schließung der Gastronomie nicht verkauft werden konnte und inzwischen verdorben ist. Dieselbe Regelung soll für Winzer gelten. Auch an vielen anderen Stellen wurde bei der Überbrückungshilfe seit Jahresbeginn nachgebessert. Es gibt aber auch Verschlechterungen – ein Überblick.
Welche Neuerungen gibt es?
Seit Januar 2021 läuft die dritte Phase der Überbrückungshilfe des Bundes. Hierfür wurden die Zugangshürden gesenkt. Anders als 2020 entscheidet jetzt nur noch der Umsatzeinbruch darüber, ob ein Zuschuss bewilligt wird: Der Staat unterstützt Betriebe für jeden Monat von 1. Januar bis 30. Juni 2021, ...