Bürokratieabbau
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Gutach vereinfacht Abrechnungsprozesse bei der Entsorgung aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben. Dem Bürger entstehen dadurch keine höheren Kosten. Bei einer Kleinkläranlagenleerung beauftragt der Eigentümer den Entsorger. Dieser kann nun seine entsprechende Rechnung direkt an den Betreiber der Anlage stellen. Bisher war die Gemeinde zwischengeschaltet. Nach Satzungsänderung ist dieser Verwaltungsaufwand nicht mehr notwendig .
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