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Kosmetikbehandlungen in einer Mietwohnung sind nicht zulässig. Ansonsten darf die Wohnung aber in einem geregelten Rahmen für die berufliche Tätigkeit genutzt werden. Foto: dpa
Vermieter müssen eine teilweise berufliche Nutzung einer Mietwohnung erlauben. Voraussetzung dafür ist, dass andere Mieter dadurch nicht gestört werden, informiert der Deutsche Mieterbund. Reger Publikumsverkehr zum ...