Bürgermeisterwahl

Bürgermeisterwahl in Alpirsbach: Kandidat leitete die Wähler fehl

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Im Verwaltungsgericht Karlsruhe wartet... Januar auf den Beginn der Verhandlung  | Foto: Uli Deck (dpa)
Im Verwaltungsgericht Karlsruhe wartete Sven Christmann Ende Januar auf den Beginn der Verhandlung Foto: Uli Deck (dpa) 

Bei der Bürgermeisterwahl von Alpirsbach (Landkreis Freudenstadt) sind die Wähler nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe getäuscht worden. Wahlsieger Sven Christmann habe mit unvollständigen Aussagen zu seinem Dienstverhältnis bei der Polizei die Wähler fehlgeleitet. Diese Täuschung hätte das Wahlergebnis beeinflussen können, so das Gericht in einer jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung. Das Gericht hatte bereits am 28. Januar die Klage von Christmann abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Polizeihauptkommissar Christmann hatte bei der Stichwahl Ende April 2024 knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten. Das Landratsamt Freudenstadt annullierte jedoch die Wahl und verlangte eine Neuwahl. So hätte Christmann aus Sicht der Behörde sagen müssen, dass er aufgrund von Ermittlungen wegen möglicher Bestechlichkeit bei der Beschaffung von Trocknungsschränken nicht aktiv im Dienst ist. Dagegen klagte Christmann. Bevor die Stadt eine neue Wahl ansetzt, will sie abwarten, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Schlagworte: Sven Christmann, Polizeihauptkommissar Christmann
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