Bürgermeister ist allein zuständig
Baugebiet "Eck II".
BOLLSCHWEIL (gb). Für die Verhandlungen und Abschlüsse der Verträge mit den Grundstückseigentümern des Baugebietes "Eck II" ist allein der Bürgermeister zuständig, so das Credo der Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zum Gemeinderatsbeschluss vom 25. September (BZ berichtete).
Der Gemeinderat beschloss damals, zur Beschleunigung des Verfahrens, die Verhandlungen ...