"Bürgermeister – das war mein Lebensziel"

BZ-INTERVIEW: Seit 20 Jahren ist Ernst Schilling Chef im Herbolzheimer Rathaus / Ende November des kommenden Jahres wird er aus dem Amt ausscheiden.  

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Ernst Schilling ist am 1. September se...h die alte gesetzliche Regelung gilt.   | Foto: Siegfried Gollrad
Ernst Schilling ist am 1. September seit 20 Jahren Bürgermeister von Herbolzheim. Am 15. September wird sein Dienstjubiläum gefeiert. Ende November 2017 muss er mit 68 Jahren altersbedingt aus dem Amt ausscheiden, weil für ihn noch die alte gesetzliche Regelung gilt. Foto: Siegfried Gollrad

HERBOLZHEIM. Vor 20 Jahren, am 1. September 1996, hat Ernst Schilling (66) sein neues Amt als Bürgermeister von Herbolzheim angetreten. Im Gespräch mit BZ-Redakteur Siegfried Gollrad blickt Schilling zum Dienstjubiläum zurück auf wichtige Projekte und skizziert, was für den Rest seiner Amtszeit noch ansteht. Diese endet am 30. November des kommenden Jahres, wenn Schilling mit Vollendung seines 68. Lebensjahrs aus dem Amt ausscheiden muss. Dies schreibt das Landesbeamtengesetz vor.

BZ: Nach der zum 1. Februar 2016 in Kraft getretenen Gesetzesänderung können Bürgermeister im Baden-Württemberg künftig bis zur Vollendung ihres 73. Lebensjahres im Amt bleiben. Erläutern Sie, weshalb diese Neuregelung für Sie nicht gilt.
Schilling: Ich wurde 1996 erstmals zum Bürgermeister gewählt und in den Jahren 2004 und 2012 im Amt bestätigt. Dies ist also meine dritte Amtsperiode. Da diese Amtszeit vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung lief, gilt für mich noch die alte Regelung des Landesbeamtengesetzes, wonach ich mit Vollendung des 68. Lebensjahres ausscheiden muss. Natürlich hätte ich gerne weitergemacht, wenn das möglich gewesen wäre. Aber was im Gesetz steht, muss ich respektieren.
BZ: Können Sie sich an Ihren ...

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Schlagworte: Edeltraut Barth, Peter Steiert, Ernst Schilling

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