Buback-Spur seit 26 Jahren bekannt

Verfassungsschutz gab Anklägern Hinweise auf mögliche Täterschaft Wisniewskis / Sie durften nicht vor Gericht verwendet werden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

KARLSRUHE. Die Bundesanwaltschaft (BAW) wusste schon seit Anfang der achtziger Jahre, dass das RAF-Mitglied Stefan Wisniewski möglicherweise 1977 die tödlichen Schüsse auf Siegfried Buback abgegeben hat. Dies gab die Bundesanwaltschaft gestern auf einer Pressekonferenz in Karlsruhe bekannt. Doch erst am Montag dieser Woche, also rund 26 Jahre später, leitete Generalbundesanwältin Monika Harms ein Ermittlungsverfahren gegen Wisniewski ein.

Ein kleiner Kreis von Bundesanwälten sei damals vom Bundesamt für Verfassungsschutz entsprechend informiert worden, sagte gestern Rainer Griesbaum, der Abteilungsleiter Terrorismus in der BAW. "Alle Beteiligten sind heute nicht mehr im Dienst", ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel