Brummis müssen jetzt weiterfahren
Eingeschränktes Halteverbot verhindert, dass Fernfahrer das Gewerbegebiet an der B 31 weiterhin als Rastplatz missbrauchen
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LÖFFINGEN. Jetzt herrscht im Interkommunalen Gewerbegebiet (IKG) an der B 31 eingeschränktes Halteverbot für Lastwagen über 3,5 Tonnen. Zudem haben sich die Benutzer der dortigen Straßen an die innerörtlichen Verkehrsregeln zu halten, was durch entsprechende Ortsschilder an den Eingängen zum IKG verdeutlicht wurde.
Nach einer Begutachtung der dortigen Verkehrsverhältnisse, an der Michael Wunderlich von der Verkehrsbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, die beiden ...