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Brücke darf gebaut werden

Michael Neubauer
  • Sa, 30. November 2002
    Südwest

     

Verwaltungsgerichtshof in Mannheim korrigiert Freiburger Entscheidung.

STRASSBURG/KEHL. Die erste grenzüberschreitende Landesgartenschau muss nicht auf ihre Hauptattraktion verzichten: Gestern hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Bau der Rheinbrücke zwischen Straßburg und Kehl genehmigt.

Nach eineinhalb Jahren voller Hiobsbotschaften für die Fußgänger- und Radfahrbrücke rückt der Baubeginn des Übergangs in greifbare Nähe. Noch Anfang Oktober nannte das Freiburger Verwaltungsgericht die Planfeststellung für ...

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