Brücke darf gebaut werden
Verwaltungsgerichtshof in Mannheim korrigiert Freiburger Entscheidung.
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STRASSBURG/KEHL. Die erste grenzüberschreitende Landesgartenschau muss nicht auf ihre Hauptattraktion verzichten: Gestern hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Bau der Rheinbrücke zwischen Straßburg und Kehl genehmigt.
Nach eineinhalb Jahren voller Hiobsbotschaften für die Fußgänger- und Radfahrbrücke rückt der Baubeginn des Übergangs in greifbare Nähe. Noch Anfang Oktober nannte das Freiburger Verwaltungsgericht die Planfeststellung für ...