BRIEFE AN DIE BZ
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In einer Berufungsverhandlung hat das zuständige Gericht das Strafmaß für einen prügelnden Mann reduziert. ("Schläge aus Eifersucht: neun Monate Gefängnis", BZ vom 13. September):
"Zweifelhaftes Signal"
Justiz hat ihre eigene Logik. Was das zuständige Gericht in diesem Fall zur nachträglichen Milde bewogen hat, ist für mich nicht nachzuvollziehen. Eine mögliche Erklärung wäre allenfalls das immer noch bisweilen herrschende konservative Denken ...