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"Blickkontakt ist kein Verbrechen"

62-Jähriger aus dem Landkreis fühlt sich von der Justiz und einer Frau ungerecht behandelt / Bewährung in Berufungsverhandlung  

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FREIBURG (ka). Mit einer Bewährungsstrafe von insgesamt vier Monaten und zwei Wochen wegen mehrfachen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Beleidigung, übler Nachrede und versuchter Nötigung endete vor dem Landgericht in Freiburg die Berufungsverhandlung gegen einen so genannten Stalker aus dem Kreisgebiet. Damit hatte seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Kenzingen Erfolg. Dort war er im November 2008, die BZ berichtete, insbesondere wegen Nachstellung (Stalking) zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.

Der 62-jährige Angeklagte hat zweifellos Temperament. Und er ist enttäuscht. Zum einen von seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die er im Nachhinein eine Betrügerin und Lügnerin nennt, und von der Justiz, die ihm wiederholt keine Gerechtigkeit gewährt habe. Warum, so fragt er vor ...

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