Freiburg

"Bis Späti" scheitert mit Einspruch gegen Alkoholverkaufsverbot

BZ-Plus Das Verwaltungsgericht lehnt den Einspruch des "Bis Späti" im Freiburger Stühlinger gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot ab. Das Verbot gilt ab sofort. Das Späti-Team kämpft mit den Einbußen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der „Bis Späti“ darf ab so...n Alkohol nach draußen mehr verkaufen.  | Foto: Ingo Schneider
Der „Bis Späti“ darf ab sofort ab 22 Uhr keinen Alkohol nach draußen mehr verkaufen. Foto: Ingo Schneider
Für den "Bis Späti" in der Egonstraße wird die Luft dünner: Den Einspruch der Inhaber gegen das Alkoholverkaufsverbot auf die Straße ab 22 Uhr hat das Verwaltungsgericht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel